Nach der neuen Satzung über die Betreuung von Tageskindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII in der Wissenschaftsstadt Darmstadt von 06.06.2009 ergeben sich folgende Betreuungskosten pro Monat:
10 bis 15 Stunden Betreuungszeit wöchentlich: 104,– € monatlich ohne Verpflegung Der Preis setzt sich wie gefolgt zusammen: 54,– € erhebt die Stadt bei den Sorgeberechtigten als einen monatlichen Kostenbeitrag, 50,- € als Zuschlag für Ausgleich an die Tagespflegeperson
16 bis 20 Stunden wöchentlich:137,– € monatlich ohne Verpflegung Der Preis setzt sich wie gefolgt zusammen: 72,– € erhebt die Stadt bei den Sorgeberechtigten als einen monatlichen Kostenbeitrag,65,- € als Zuschlag für Ausgleich an die Tagespflegeperson
21 bis 25 Stunden wöchentlich:210,– € monatlich mit Verpflegung Der Preis setzt sich wie gefolgt zusammen: 90,– € erhebt die Stadt bei den Sorgeberechtigten als einen monatlichen Kostenbeitrag, 80,- € als Zuschlag für Ausgleich an die Tagespflegeperson, 40,- € als Essensgeld für Mittagessen
26 bis 30 Stunden wöchentlich:245,– € monatlich mit Verpflegung Der Preis setze sich wie gefolgt zusammen: 109,– € erhebt die Stadt bei den Sorgeberechtigten als einen monatlichen Kostenbeitrag, 96,- € als Zuschlag für Ausgleich an die Tagespflegeperson, 40,- € als Essensgeld für Mittagessen
31 bis 35 Stunden wöchentlich:317,– € monatlich mit Verpflegung Der Preis setzt sich wie gefolgt zusammen: 162,– € erhebt die Stadt bei den Sorgeberechtigten als einen monatlichen Kostenbeitrag, 115,- € als Zuschlag für Ausgleich an die Tagespflegeperson, 40,- € als Essensgeld für Mittagessen
36 bis 40 Stunden wöchentlich:332,- € monatlich mit Verpflegung Der Preis setzt sich wie gefolgt zusammen: 162– € erhebt die Stadt bei den Sorgeberechtigten als einen monatlichen Kostenbeitrag, 130,- € als Zuschlag für Ausgleich an die Tagespflegeperson, 40,- € als Essensgeld für Mittagessen
41 bis 45 Stunden wöchentlich:342,- € monatlich mit Verpflegung Der Preis setzt sich wie gefolgt zusammen: 162,– € erhebt die Stadt bei den Sorgeberechtigten als einen monatlichen Kostenbeitrag, 140,- € als Zuschlag für Ausgleich an die Tagespflegeperson, 40,- € als Essensgeld für Mittagessen
Bei einer täglichen Betreuungsdauer über 5 Stunden hinaus wird von der Tagespflegeperson eine warme Mahlzeit angeboten.
Nach dieser Satzung werden Tageskinder in der Regel bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gemäß § 23 u. § 24 SGB VIII gefördert, wenn die Sorgeberechtigten
-einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
-sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
-an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder
-ohne die Betreuung des Kindes durch eine Tagespflegeperson eine seinem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Diese Voraussetzungen gelten, wenn das Kind nur mit einer Sorgeberechtigten Person zusammenlebt, für diese Person.